Laut Bundesgerichtshof (BGH), Urt. v. 04.05.2016, XII ZR 62/15 berechtigt ein berufsbedingter Wohnortwechsel einen Kunden grundsätzlich nicht dazu, einen Fitnessstudiovertrag außerordentlich zu kündigen.
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Sachmangel beim Autokauf: fehlende Herstellergarantie als Mangel
Nicht nur im Gebrauchtwagengeschäft, dort aber besonders, wird von Verkäufern gerne mit noch laufender Herstellergarantie geworben. Der BGH beschäftigte sich mit der Frage, ob ein Mangel vorliegt, wenn die Herstellergarantie tatsächlich nicht greift oder zwischenzeitlich erloschen ist.
Strafbefreiende Selbstanzeige bleibt Thema: Österreich kippt das Bankgeheimnis
Entsprechend OECD-Abkommen hat Österreich mit Wirkung vom 01.01.2016 sein Bankwesen reformiert. Hiernach steht für deutsche Kapitalanleger in Österreich eine erhebliche Aufdeckungsgefahr für Kapitalerträge, welche bisher beim deutschen Fiskus nicht angegeben wurden.
Gebühren eines Maklers für Wohnungsbesichtigungen unzulässig
Seit der Änderung des Mietrechts im Juni 2015 muss der Auftraggeber des Maklers – in der Regel der Vermieter – auch die Maklerkosten tragen. Eine Umlegung auf den Mieter ist nicht zulässig. Dennoch versuchen einige Makler, Wohnungssuchende bereits für Besichtigungen zur Kasse zu bitten.
Schönheitsreparaturen: Wann muss der Mieter bei Auszug renovieren?
Im Interesse und in Diskussion steht immer wieder, ob der Mieter nach Auszug aus einer Wohnung Schönheitsreparaturen durchführen muss, insbesondere, ob Wände zu streichen sind.
Kündigung des Arbeitsvertrags wegen Krankheit - zulässig?
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass man wegen Krankheit als Arbeitnehmer nicht gekündigt werden kann. Tatsächlich ist die Kündigung wegen Krankheit der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung im Arbeitsrecht. Der Möglichkeit des Arbeitgebers, wegen Krankheit des Arbeitnehmers zu kündigen, sind jedoch enge Grenzen.
Die Rechte des Minijobbers bei Urlaub, Feiertag und Krankheit
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (450 Euro-Minijob) ist immer dann gegeben, wenn das Arbeitsentgelt im Monat regelmäßig nicht mehr als 450,00 Euro beträgt. Minijobber sind nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz als Teilzeitbeschäftigte zu verstehen. Sie sind daher nach dem Arbeitsrecht grundsätzlich gleich wie Vollzeitbeschäftigte zu behandeln.
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