Unverbindlicher Liefertermin bei Kauf eines Neuwagens

Zwischen dem Käufer eines Neuwagens und einem Kfz-Händler werden häufig Lieferfristen vereinbart. Gerade bei Kauf eines erst kürzlich erschienenen Modells kann eine solche Lieferfrist durchaus auch mehrere Monate betragen.

Kann der Kfz-Händler die Lieferfrist nicht einhalten, ist zwischen unverbindlichen und verbindlichen Lieferfristen zu unterscheiden. Lässt der Kfz-Händler eine verbindlich vereinbarte Frist verstreichen, so kommt dieser automatisch in Lieferverzug. Mit Ablauf der Frist kann der Kfz-Käufer sofort seine Ansprüche aufgrund der Pflichtverletzung des Kfz-Händlers geltend machen (Schadensersatz oder Rücktritt vom Vertrag).

Wurde dagegen eine unverbindliche Lieferfrist vereinbart, ist es notwendig nach Ablauf der Frist den Händler aktiv in Verzug zu setzen. Hierfür ist eine gesonderte Mahnung unter erneuter Fristsetzung (angemessen dürften hier 14 Tage sein) zu setzen. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer Schadensersatz verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten.

In beiden Fällen gilt jedoch, dass trotz Fristablauf der Käufer dennoch an den geschlossenen Vertrag gebunden ist. D. h. der Käufer kann Lieferung des Fahrzeugs verlangen und ist zur Abnahme verpflichtet, kann aber Mietwagenkosten ersetzt verlangen. Hat der Käufer nach Ablauf der Fristen jedoch kein Interesse mehr an dem bestellten Fahrzeug, so muss dieser ausdrücklich den Rücktritt erklären. Der Käufer kann dann höhere Kosten für eine teurere Ersatzbeschaffung bei einem anderen Autohaus verlangen und auch Mietwagenkosten für die Zeit bis zur anderweitigen Beschaffung.

Unser Büro unterstützt Sie bei jeglichen Rechtsfragen rund um den Autokauf. Ansprechpartner hierfür ist Herr Rechtsanwalt Holger Lachner.

Stand: 11.02.2016

Lachner & Kollegen Logo€€€

Kanzlei Regenstauf

Hindenburgstraße 1
93128 Regenstauf

Tel.: 09402 / 948 108 00
Fax: 09402 / 948 108 99
Email: info@lachner-kollegen.de

Kanzlei Amberg

Werner-von-Siemens-Straße 34
92224 Amberg

Tel.: 09621 / 765 20
Fax: 09621 / 765 21 7
Email: info@lachner-kollegen.de

Unser Sekretariat erreichen Sie am Besten

Regenstauf

und

Amberg

und

Für Besprechungen mit unseren Berufsträgern bitten wir um Terminvereinbarung vorab.

Lachner & Kollegen | Steuerberater - Rechtsanwälte

logo final LK