Honorar Rechtsanwälte
Erstberatung 226,10 € - keine Überraschung bei den Kosten!
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach gesonderter Vereinbarung. Die Gebühr für eine Erstberatung durch unsere Rechtsanwälte beträgt in der Regel 190,00 € zzgl gesetzl. USt 19 % = 226,10 €.
In der Erstberatung wird der Sachverhalt gemeinsam erarbeitet und meist ist eine rechtliche Einschätzung bereits möglich. Häufig lassen sich Ihre Rechtsfragen in der ersten Besprechung beantworten und wir können Ihnen eine Handlungsempfehlung geben.
Weitere Gebühren fallen erst dann an, wenn Sie unser Büro weitergehend beauftragen, etwa mit einer Klageerhebung. Über die Kosten klären wir Sie auf, bevor Sie sich hierzu entscheiden.
Honorar Steuerberater
Für unsere steuerlichen Leistungen unterbreiten wir Ihnen nach einem kostenfreien Erstgespräch gerne ein Angebot.
Das Angebot orientiert sich an der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV), welche die gesetzliche Vergütung des Steuerberaters regelt. Der Steuerberater ist bei der Erhebung seiner Vergütung an die Verordnung gebunden. Daher erfolgt die Berechnung des Honorars im Regelfall auf drei Wegen:
- Berechnung als Wertgebühr;
- Berechnung als vereinbarte Pauschalvergütung;
- Berechnung als Zeitgebühr.
Dabei gibt die Vergütungsverordnung im Einzelnen vor, für welche Tätigkeit eine Wertgebühr, eine Pauschalvergütung oder eine Zeitgebühr zu erheben ist. Welche Kosten auf Sie konkret zukommen, werden wir Ihnen in unserem Angebot transparent darstellen.