Theoretisch kann nach den formellen Anforderungen des BGB ein gültiges Testament auch auf einem Bierdeckel verfasst werden. Im Einzelfall kann eine derart getroffene Verfügung, etwa bei Enterbung der gesetzlichen Erben, durch diese dennoch angegriffen werden.
So hat das OLG Hamm (Beschl. V. 27.11.2015, AZ: 10 W 153/15) ausgeführt, dass bei gewöhnlicher Schreibunterlage Zweifel am Testierwillen gegeben sein kann. Die Testamentserrichtung setzt den ernstlichen Willen voraus, rechtsverbindlich Verfügungen für den Todesfall treffen zu wollen. Erhebliche Zweifel hieran würden schon aus den Umstand folgen, dass nicht wie üblich ein Blatt Papier verwendet wird, sondern eine eher nicht übliche Schreibunterlage.
Selbstverständlich muss der jeweilige Sachverhalt auf seine Besonderheiten und weitere Umstände geprüft werden. Dennoch handelt es sich hier um ein Signal, dass der etwa enterbte gesetzliche Erbe durchaus Chancen auf sein Erbe aufrechterhalten kann.
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Stand: 19.01.16