Entsprechend OECD-Abkommen hat Österreich mit Wirkung vom 01.01.2016 sein Bankwesen reformiert. Hiernach steht für deutsche Kapitalanleger in Österreich eine erhebliche Aufdeckungsgefahr für Kapitalerträge, welche bisher beim deutschen Fiskus nicht angegeben wurden.
Die Reform bezweckt insbesondere die Bekämpfung der Steuerhinterziehung. Deshalb wurde insbesondere Folgendes veranlasst:
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Es wurde ein zentrales Kontenregister eingeführt, welches alle in Österreich geführten Konten und Depots beinhaltet, nebst Informationen über den Inhaber und Verfügungsberechtigte. In das Register werden auch solche Konten und Depots aufgenommen, die noch am 01.03.2015 bestanden haben, zwischenzeitlich aber möglicherweise aufgelöst wurden.
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Kapitalabflüsse ab 50.000,00 €, die ab dem 01.03.2015 erfolgt sind, sind gleichfalls für die Bank meldepflichtig. Jegliche Vermögensverschiebungen seit diesem Datum und in Zukunft werden daher von Strafverfolgungsbehörden nachvollzogen werden können.
Es wird daher nachvollziehbar sein, ob ein Deutscher Anlegerkonten in Österreich hält oder gehalten hat, was wiederum einen Abgleich mit den Angaben in der Steuererklärung ermöglicht.
Aktuell erfolgen die Meldungen nur innerhalb Österreichs, Informationsaustausch soll jedoch ab 2018 auch international erfolgen. Spätestens dann besteht die akute Gefahr, dass nicht erklärte Kapitalerträge aus Österreich ins Visier der Steuerfahndung geraten.
Jetzt kann noch die Bestrafung wegen Steuerhinterziehung durch strafbefreiende Selbstanzeige vermieden werden. Sobald jedoch ein Konto bzw. Depot von den Strafverfolgungsbehörden in Österreich entdeckt wurde, ist eine strafbefreiende Meldung nicht mehr möglich.
Wir empfehlen daher, bisher nicht erklärte Kapitalerträge im Rahmen einer strafbefreienden Selbstanzeige nachzuerklären. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. Ansprechpartner in unserem Büro ist Herr Rechtsanwalt Holger Lachner.
Stand 04.05.2016







