News: Facebook-Hetze gegen Flüchtlinge als Grund zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Zahlreiche Arbeitnehmer sind der Ansicht, dass Posts und Tweets in sozialen Netzwerken in jedem Fall der grundrechtlich geschützten Meinungsäußerungsfreiheit unterliegen.

Jüngste Entscheidungen der Arbeitsgerichte zeigen jedoch, dass bei rassistischen, sexistischen oder rufschädigenden Äußerungen nicht unerhebliche, arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen, bis hin zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Wird der Arbeitgeber durch Äußerungen seiner Arbeitnehmer auf Facebook in ein schlechtes Licht gerückt, dies insbesondere dann, wenn auf dem Facebook-Profil auch der Arbeitgeber benannt ist, kann dieser rechtliche Schritte gegen den jeweiligen Arbeitnehmer einleiten.

Es verbietet sich jedoch jede schematische Betrachtung, sondern jeder Einzelfall ist auf seine Besonderheit hin zu überprüfen. Wir stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung, um die rechtliche Situation einzuschätzen.

Ansprechpartner für Arbeitsrecht in unseren Büros in Amberg und Regenstauf ist Herr Rechtsanwalt Matthias Schötz.

Stand: 02.12.2015

Lachner & Kollegen Logo€€€

Kanzlei Regenstauf

Hindenburgstraße 1
93128 Regenstauf

Tel.: 09402 / 948 108 00
Fax: 09402 / 948 108 99
Email: info@lachner-kollegen.de

Kanzlei Amberg

Werner-von-Siemens-Straße 34
92224 Amberg

Tel.: 09621 / 765 20
Fax: 09621 / 765 21 7
Email: info@lachner-kollegen.de

Unser Sekretariat erreichen Sie am Besten

Regenstauf

und

Amberg

und

Für Besprechungen mit unseren Berufsträgern bitten wir um Terminvereinbarung vorab.

Lachner & Kollegen | Steuerberater - Rechtsanwälte

logo final LK