Wer daran denkt, den Widerrufsjoker für sich zu nutzen, sollte jedoch bald handeln. Die Bundesregierung plant derzeit, die derzeit ewige Widerrufsfrist bereits Mitte 2016 auslaufen zu lassen.
Das Wichtigste in Kürze:
Laut Verbraucherzentrale Hamburg sollen etwa 80 % aller zwischen November 2002 und 2010 abgeschlossener Baufinanzierungsverträge eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Rechtsfolge ist, dass der nicht ordentlich belehrte Darlehensnehmer auch viele Jahre nach Vertragsschluss den Vertrag noch widerrufen kann. Zieht der Kunde den Widerrufsjoker, kann er sich vom Vertrag also lösen, ohne dass er eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen muss, auch bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können später noch zurückgefordert werden. Die Nutzung des Widerrufsjokers ist derzeit immer noch interessant wegen der Möglichkeit zur Umfinanzierung auf günstigere Kreditzinsbedingungen oder wegen Rückforderung zu Unrecht bezahlter Vorfälligkeitsentschädigungen.
Wir prüfen für Sie die Ordnungsmäßigkeit der Widerrufsbelehrung Ihres Darlehensvertrages und vertreten Sie gegenüber Ihrer Bank. Gerne überprüfen wir auch die Eintrittspflicht Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Ansprechpartner in unseren Büros ist Herr Rechtsanwalt Holger Lachner.
Stand: 04.11.2015