Fast and Furious - Haftstrafen bei illegalen Autorennen

Der Bundesrat stimmte am 22.09.2017 einem in Juni 2017 beschlossenen Gesetzesentwurf zu, nach dem illegale Autorennen und andere lebensgefährliche Tempofahrten als Straftat gewertet werden.

 

In 2016 starben bei Verkehrsunfällen in Deutschland insgesamt 3.206 Menschen. In einem besonders dramatischen Fall prüft derzeit der Bundesgerichtshof (BGH) die bundesweit erste Verurteilung von Rasern wegen Mordes. Das Landgericht in Berlin hatte zwei Männern nach einem tödlichen illegalen Autorennen über den Kurfürstendamm zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden Autofahrer hatten dagegen Revisionen eingelegt. Bei diesem Rennen Anfang Februar 2016 missachtete der eine Teilnehmer bei Tempo 160 km/h eine rote Ampel und rammte hierbei einen anderen unbeteiligten Autofahrer. Der getroffene Geländewagen wurde über 70 Meter weit geschleudert und dessen Fahrer starb noch im Auto.

Glücklicherweise endet nicht jedes illegale Autorennen derart dramatisch. Dennoch hat der Gesetzgeber die Gefährlichkeit der illegalen Autorennen erkannt und hierauf reagiert. In der Vergangenheit war die Teilnahme an illegalen Autorennen lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgbar (Bußgeld 500 €, ein Monat Fahrverbot). Mit Einfügen des neuen § 315 d StGB wird nunmehr das illegale Autorennen nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als abstraktes Gefährdungsdelikt strafrechtlich geahndet. Dies bedeutet, dass Rasern künftig auch dann Haftstrafen blühen, wenn es bei einem Autorennen zu keinem Unfall kommt. Veranstaltern und beteiligten Fahrern drohen künftig Geldstrafen oder bis zu zwei Jahre Haft. Sollten Todesopfer zu beklagen sein oder schwere Verletzungen eintreten, drohen sogar bis zu zehn Jahre Gefängnis. Die Autos der Beteiligten können beschlagnahmt und der Führerschein entzogen werden

Bestraft werden kann künftig jedoch nicht nur der Teilnehmer eines Autorennens, sondern auch der einzelne Raser. So wird auch bestraft werden, wer zwar allein unterwegs ist, aber nicht mit angepasster Geschwindigkeit, grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.

Die Faszination für Geschwindigkeit und Rennen ist für viele sicherlich nachvollziehbar. Rennen gehören jedoch auf eine Rennstrecke und nicht in den allgemeinen Straßenverkehr. Von daher ist es begrüßenswert, dass der Gesetzgeber zum Schutze de Straßenverkehrsteilnehmer die Androhung von Sanktionen stark verschärft hat.

 

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