Richtgeschwindigkeit und Mithaftung beim Verkehrsunfall

Deutsche Autobahnen sind im Ausland berühmt. Während in allen anderen Ländern der Welt Tempolimits gelten, kann in Deutschland vielerorts auf Autobahnen unbegrenzt schnell gefahren werden. Auf deutschen Autobahnen gilt seit 1978 die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Richtgeschwindigkeit bedeutet zwar lediglich eine Geschwindigkeitsempfehlung. Wer schneller unterwegs ist, begeht weder eine Ordnungswidrigkeit, noch eine Straftat. Im Falle eines Unfalls kann bei Überschreiten der Richtgeschwindigkeit aber auch der sonst im Übrigen schuldlose Autofahrer in die Mitverantwortung genommen werden.

Im Rahmen der Haftungsabwägung nehmen Gerichte regelmäßig eine Mitschuld des Fahrers an, der sich nicht an die Richtgeschwindigkeit gehalten hat. Denn der zu schnell fahrende Autofahrer muss vor Gericht nachweisen, dass der Unfall für ihn ein so genanntes unabwendbares Ereignis war. Dies ist der Fall, wenn die Unfallfolgen in vergleichbarer Art und Weise auch dann eingetreten wären, wenn die Richtgeschwindigkeit eingehalten worden wäre. Nur wenn dieser Nachweis gelingt, kommt eine Mithaftung des Schnellfahrers nicht in Betracht. Sonst ist der Umstand, dass die Richtgeschwindigkeit nicht eingehalten wurde, im Rahmen der Haftungsabwägung einzustellen. Das heißt, das Gericht bestimmt eine Haftungsquote der Beteiligten je nach Verursachungsbeitrag.

Fazit: Autofahrer müssen sich im Klaren sein,  dass eine Überschreitung der Richtgeschwindigkeit zwar nicht verboten ist, vor Gericht aber ein haftungsbegründendes Mitverschulden bedeuten kann. Je nach Bedeutung der Geschwindigkeitsüberschreitung können Haftungsquoten von bis zu 40% zu Lasten des Schnellfahrers in Betracht kommen. Grund hierfür ist nicht ein besonderer Vorwurf, man sei zu schnell gefahren, sondern der Umstand, dass von einem schnell fahrenden Fahrzeug eine erhöhte Bertriebsgefahr ausgeht.

Jeder Verkehrsunfall ist ein im Einzelfall zu prüfender Sachverhalt. Dies gilt erst recht, wenn die Sachlage nicht eindeutig ist. Unsere Anwälte in den Büros in Amberg und Regenstauf unterstützen Sie gerne bei der Durchsetzung Ihres Rechts. Wir bitten um Terminvereinbarung vorab mit unserem Sekretariat.

Stand November 2017

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