Knöllchen aus dem Ausland – ein unbeliebtes Souvenir

Die Sommerurlaubszeit ist nun vorüber. Wer seinen Urlaub mit dem Auto verbracht hat, dem schickt sein Urlaubsland nicht selten eine unbeliebte Urlaubserinnerung hinterher.

Früher war landläufige Meinung, dass Bußgelder aus dem Urlaubsland schlicht und ergreifend nicht bezahlt werden müssen. Hierbei sei jedoch heutzutage zur Vorsicht geraten. Seit dem Jahr 2010 können Sanktionen aus EU-Staaten auch in Deutschland vollstreckt werden. Bußgeldbescheide auszusitzen ist daher meist keine gute Idee.

Vollstreckt werden können Strafen aus dem EU-Ausland ab einer Bagatellgrenze von 70,00 € (inklusive Verwaltungskosten). Eingetrieben werden nur Geldbeträge. Fahrverbote und Punkte können in Deutschland nicht vollstreckt werden.

Zwar nutzen noch nicht alle EU-Staaten die Möglichkeit, Geldbußen in Deutschland zu vollstrecken, dennoch lohnt sich eine freiwillige Bezahlung. Denn möchte man im Urlaubsland erneut einreisen, kann eine böse Überraschung drohen. Geldbußen verjähren etwa in Italien erst nach 5 Jahren, in Spanien nach 4 Jahren. Reist man also in diesem Zeitraum wieder in das Land ein und es kommt etwa zu einer Verkehrskontrolle oder Passkontrolle am Flughafen, fliegt der säumige Zahler dann vor Ort auf.

Völlig ungeprüft sollte man jedoch den Bußgeldbescheid nicht bezahlen.

Ist der vorgeworfene Verkehrsverstoß für den Betroffenen nicht plausibel, sollte natürlich hiergegen vorgegangen werden. Ob dies Sinn macht und wie dies zu handhaben ist, hierzu beraten Sie unsere Rechtsanwälte in unseren Büros in Amberg und Regenstauf. Ansprechpartner für Verkehrsordnungswidrigkeiten ist Herr Rechtsanwalt Christian Kick.

Stand 17.11.16.

Lachner & Kollegen Logo€€€

Kanzlei Regenstauf

Hindenburgstraße 1
93128 Regenstauf

Tel.: 09402 / 948 108 00
Fax: 09402 / 948 108 99
Email: info@lachner-kollegen.de

Kanzlei Amberg

Werner-von-Siemens-Straße 34
92224 Amberg

Tel.: 09621 / 765 20
Fax: 09621 / 765 21 7
Email: info@lachner-kollegen.de

Unser Sekretariat erreichen Sie am Besten

Regenstauf

und

Amberg

und

Für Besprechungen mit unseren Berufsträgern bitten wir um Terminvereinbarung vorab.

Lachner & Kollegen | Steuerberater - Rechtsanwälte

logo final LK